25.01.2023 – Schulbetrieb nach Auslaufen der Corona-Verordnungen – Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW
Zum 01.02.2023 enden in NRW nahezu alle relevanten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Corona getroffen wurden. Dies gilt auch für die Maßnahmen, die für die Schulen in NRW gelten. Einen Brief der Schulministerin hierzu finden Sie hier.
19.12.2022 – Handlungskonzept Corona
Die verpflichtende Isolierung nach einem positiven Schnell- oder PCR-Test endet nunmehr automatisch nach Ablauf von fünf vollen Tagen ab dem Tag der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder Coronaschnelltest). Zur Beendigung der Isolierung nach fünf vollen Tagen bedarf es damit keines abschließenden negativen Testnachweises mehr.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat eine neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung veröffentlicht. Diese gilt ab Donnerstag, 5. Mai 2022. In der neuen Verordnung werden die Isolierungszeiten für infizierte Personen verkürzt: War bisher die Freitestung erst am siebten Tag möglich, kann die Isolierung nun bereits durch einen frühestens am fünften Tag der Isolierung erfolgten negativen Test beendet werden. In Nordrhein-Westfalen ist für das Freitesten aber nach wie vor ein offizieller Test (Bürgertestung oder PCR-Test) erforderlich. Ohne Freitestung endet die Isolierung wie bisher automatisch nach zehn Tagen.
Für Kontaktpersonen besteht keine Absonderungspflicht mehr. Vielmehr wird die RKI-Empfehlung umgesetzt, Kontakte zu reduzieren.
Kinder mit Symptomen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, …) kommen bitte trotzdem weiterhin generell nicht zur Schule, bis die Symptome abgeklungen sind!