An der Leoschule gibt es seit einigen Jahren keine klassischen Kreidetafeln mehr. Unsere digitalen Tafeln sind interaktive Touchscreen-Bildschirme und können z.B. mittels AppleTV die Bildschirme der Lehrer- und Schüler-iPads wiedergeben. So können wir unterschiedlichste Lineaturen, Bilder, Fotos, Videos,,… ohne großen Aufwand auf den Tafeln darstellen. So lernen die Kinder bei uns im täglichen Unterricht den Umgang mit digitalen Medien kennen. Diese digitalen Medien nutzen wir in der Schule, neben den klassischen Medien wie Heft und Buch. An der Leoschule wird also analog und digital gelernt.
Smartphones u.ä.

Für Kinder herrscht an der Leoschule jedoch durch einen Schulkonferenzbeschluss im Jahre 2011 ein striktes Handyverbot! Dieses Verbot schließt auch Smartwatches u.ä. mit ein! Das gilt auch für Handys oder Smartwatches, die im sogenannten Schulmodus sind!
In Schulen bringen Smartphones und -watches viele Probleme mit sich. So verfügen sie teilweise über Funktionen, die im Schulalltag zu Konflikten und datenschutzrechtlichen Problemen führen können. Darunter fallen beispielsweise Foto-, Video- und Telefonfunktionen, die zu unerlaubten Aufnahmen führen können. Modelle mancher Hersteller enthalten versteckte Mikrofone, die das Aufzeichnen sämtlicher Geräusche oder Gespräche in der Umgebung ermöglichen. Diese Aufnahmen können auf der Smartwatch direkt an ein beliebiges Handy übertragen werden.
Auch das Argument „die Uhr ist aber doch im Schulmodus“ ist keineswegs zielführend. Wir können nicht bei allen möglichen Smartwachmodellen kontrollieren oder erkennen, ob das jeweilige Modell ordnungsgemäß ausgeschaltet bzw. im „Schulmodus“ ist. Wir wollen ungestört unterrichten und die Kinder sollten ungestört lernen können!
Durch das Verbot sind
- wir von jeglicher Haftung freigestellt, falls ein solches Gerät abhandenkommen sollte.
- wir von jeglicher Haftung freigestellt, falls mit dem Gerät Foto-, Video- oder Tonaufnahmen gemacht werden sollten und dadurch ggf. Datenschutzverletzungen begangen werden.
- die Kolleginnen und Kollegen vor Dienstaufsichtsbeschwerden wegen Verletzung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht geschützt, falls es zu unerlaubten und unbemerkten Handlungen durch Schülerinnen und Schüler mit solchen Endgeräten kommen sollte.
Abgesehen davon ist es auch in mehreren Studien belegt, dass eine Smartwatch ebenso wie Smartphones eine allzu große Ablenkung für ein Kind im Grundschulalter darstellen kann.
Zudem stören Anrufe und Tongeräusche den Unterricht.
Anrufe auf den Geräten oder Geräusche von den Geräten gab es in der Vergangenheit leider immer wieder, weil das Gerät eben nicht im „Schulmodus“ war oder das Kind das Handy doch mal eben eingeschaltete hatte, ….
Wenn Sie Ihr Kind während der Schulzeit erreichen müssen, haben Sie die Möglichkeit Kontakt mit dem Sekretariat oder der OGTATA aufzunehmen. Die Kinder können sich im Sekretariat oder in der OGATA melden, falls sie zuhause anrufen müssen.
Nähere Erläuterungen dazu finden Sie in den folgenden Elternbriefen: