Bei extremen Wetterlagen (Glatteis, extrem heftiger Starkregen, schwere Sturmböen, Orkan, schwere Gewitter, …) gilt der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“.
Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens also entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren!